Entgeltstrategie

Die Institutsvergütungverordnung (InstitutsVerV) mit ihrer neuesten Änderungsverordnung, die ab März 2017 gilt, erfordert von den Finanz-instituten erhebliche entgeltstrategische Maßnahmens. Nicht nur die prüfungssichere Bestimmung der sog. ‚risk-taker‘, sondern vor allem auch das mehrperiodische Verfahren der Boni sowie die Generierung und Kontrolle der vorgeschriebenen Zielsysteme sind komplexe personalwirtschaftliche Heraus-forderungen, bei denen sich externe Hilfe empfiehlt.